Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27. Mai 2023
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der als freiberuflich selbstständigen Einzelunternehmerin, in diesem Zusammenhang Veranstalterin und Dienstleisterin Dr. Kathrin Marter nach diesem Vertrag mit ihren Vertragspartner*innen. Vertragspartner*innen können im Sinne der Geschäftsbedingungen (1) Verbraucher*innen, d.h. natürliche Personen sein, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann und (2) Unternehmer*innen, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Vertragspartner*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Vertragspartner*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der/die Vertragspartner*in muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes soll gelten, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Veranstalterin ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Veranstalterin bietet Coaching, Workshops, Seminare und Entspannungs- und Bewegungsangebote an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihrer Internetpräsenz und von ihr sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2. Grundlegender Gegenstand des Vertrags ist das Angebot von (1) diversen Coachingformaten mit den Schwerpunkten Karriere- und Persönlichkeitsentwicklung (hier auch strategische Netzwerk- Analyse), Krisen-, Konflikt- oder Stressbewältigung, sowie (2) diversen Workshop- und Seminarformaten zu den Themen Karriereplanung, Stressbewältigung sowie Verhandlungs- und Konfliktmanagement und (3) diversen Entspannungs- und Bewegungsformaten zur Freizeitgestaltung, zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit und zur Prävention von Krankheit.
3. Vertragsschluss
3.1 Coaching-, Workshop- und Seminarmaßnahmen
3.1.1. Ein Vertrag mit der Veranstalterin zu Coaching-, Workshop- und Seminarmaßnahmen kommt durch die Bestätigung und Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Angebots per elektronische Post, auf dem Postweg oder durch mündliche Absprache zustande.
3.1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Angebotes und werden mit dem Angebot zugesandt. Angebot, AGB und Vertragstexte werden von der Veranstalterin gespeichert.
3.1.3. Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person oder Institution einen, auf einem Angebot fußenden Vertrag über und für die Gruppe ab. Dieser Vertrag ist erst nach Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises verbindlich.
3.2 Entspannungs- und Bewegungsangebote
3.2.1. Ein Vertrag zwischen Einzelkund*innen, d.h. Verbraucher*innen und der Veranstalterin zu Entspannungs- und Bewegungsangeboten kommt durch die Anmeldung und Buchung eines Angebotes über die Buchungsplattform fitogram.pro zustande. Die personalisierte Buchungsplattform ist über die Website erreichbar. Die Einsicht und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Buchungsprozesses. Zur Nutzung der Plattform gelten die Nutzungsbedingungen, AGB und DSGVO der Plattform.
3.2.2. Für Verträge zwischen Unternehmer*innen mit der Veranstalterin zu Entspannungs- und Bewegungsangeboten gelten die Bedingungen in § 3.1.
4. Leistungsumfang und Preise
4.1. Nach erster Auftragsklärung werden die Angebote auf Basis der angefragten Themen, Methodik, Sprache, Anzahl der Teilnehmenden und Umfang der Veranstaltung differenziert entwickelt. Leistungsumfang und Preise richten sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und der/dem Vertragspartner*in.
4.2. Sämtliche Leistungen der Veranstalterin sind gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei.
4.3. Bei Interesse an einem Coaching oder einer Supervision durch Einzelkund*innen vereinbaren wir bei jedem Erstkontakt ein unverbindliches, kostenfreies maximal halbstündiges telefonisches oder digitales Check-up-Gespräch, um die Entscheidung für eine Zusammenarbeit zu überprüfen.
4.4. Einzel–Supervision. Die Leistung umfasst die supervidierende Tätigkeit zur Begleitung in sozialen beruflichen Handlungs- und Spannungsfeldern. Preis pro Stunde / 60 Minuten: 110,00 Euro.
4.5. Team–Supervision. Die Leistung umfasst die supervidierende Tätigkeit. Preis pro Stunde / 60 Minuten: 200,00 Euro.
4.6. Einzel–Coaching. Die Leistung umfasst beratende und coachende Maßnahmen zur individuellen Karriere- und Persönlichkeitsentwicklung und Hilfe zur Selbsthilfe. Preis pro Stunde / 60 Minuten: 200,00 Euro. Selbstzahlende Promovierende, Auszubildende und Angestellte im Mittelbau mit befristeten Teilzeitverträgen haben die Möglichkeit, 50% Ermäßigung geltend zu machen.
4.7. Gruppencoachings. Die Leistung umfasst beratende und coachende Maßnahmen zur Karriere- und Persönlichkeitsentwicklung sowie Hilfe zur Selbsthilfe. Preis pro Stunde / 60 Minuten: 300,00 Euro.
4.8. Consulting. Die Leistung umfasst beratende Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung. Preis pro Stunde / 60 Minuten: 300,00 Euro.
4.9. Workshops & Seminare. Grundsätzlich wird von 1.400,00 Euro als wirtschaftlicher Basistagessatz ausgegangen, zuzüglich der anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten.
4.10. Entspannungs- und Bewegungsangebote.
4.10.1. Für Verträge zwischen Unternehmer*innen mit der Veranstalterin zu Entspannungs- und Bewegungsangeboten gelten die Bedingungen in § 4.1. Grundsätzlich wird von einem Stundensatz von 110,00 Euro ausgegangen, zuzüglich der anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten.
4.10.2 Die Preise für die Dienstleistungen (Mitgliedschaften, 10er-Karten, Einzelkursbuchungen) für Einzelkund*innen sind der Übersicht auf der personalisierten Seite der Buchungsplattform fitogram.pro zu entnehmen (https://widget.fitogram.pro/tabula-rasa-2-0-%7C-coaching—yoga/?w=/studio). Die Buchungsplattform ist über die Website https://drkathrinmarter.org/yoga/ erreichbar.
4.10.2.1 Die Mitgliedschaft endet nach sechs Monaten ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelkund*innen, welche eine Mitgliedschaft erworben haben, können für die Dauer der Mitgliedschaft, für eine Kurszeit pro Woche, an allen Entspannungs- und Bewegungsangeboten teilnehmen. Bei voller Auslastung der Kurse erhält der-/diejenige Einzelkund*in den Kursplatz, die/der sich zuerst angemeldet hat. Eine verbindliche Teilnahme für einen bestimmten Tag / Uhrzeit in einer bestimmten Klasse kann nicht garantiert werden. Die Teilnehmenden sind angehalten, sich rechtzeitig vor jeder Stunde verbindlich anzumelden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.10.2.2 Die 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn aufeinanderfolgenden Kurseinheiten. Es gilt eine Kursbindung für den gebuchten Kurs. Versäumte Termine können auch in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Bei daraus entstehender Überbuchungen der Kurse erhält der-/diejenige den Kursplatz, für die/den (1) eine Kursbindung für den entsprechenden Kurs besteht, die/der (2) eine Mitgliedschaft besitzt und (3) sich zuerst angemeldet hat. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die 10er-Karten haben eine Gültigkeit von 12 Wochen, bzw. 16 Wochen, beginnend mit dem ersten Buchungstag. Die 10er-Karten können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden.
4.10.2.3 Die Buchung eines Einzelkurses/Single Drop-Ins berechtigt zur Teilnahme an einer einzelnen gebuchten Unterrichtseinheit.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Werden einzelne Leistungen durch den/die Vertragspartner*in nicht in Anspruch genommen, ist die Veranstalterin berechtigt, dennoch das gesamte vertraglich vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.
5.2. Sollten Einzelstunden auf Wunsch des/der Vertragspartner*in verschoben werden müssen, ist dies spätestens 48 Stunden vor Fälligkeit der Leistung der Veranstalterin schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückerstattung der gebuchten Leistung erfolgt nicht. Bei Terminabsagen weniger als 48 Stunden vor Fälligkeit der Leistung oder bei Nicht-Erscheinen der/des Vertragspartner*in wird das volle Honorar für die vereinbarte Leistung fällig.
5.3. Sollte die Veranstalterin aus gesundheitlichen Gründen oder Gründen höherer Gewalt eine Veranstaltung nicht durchführen können, wird ein Ersatztermin gefunden.
5.4. Mitgliedschaften, 10er-Karten und Einzelkursbuchungen für Entspannungs- und Bewegungsangebote haben die unter 4.10.2 genannten Gültigkeiten. Bei Nicht- Inanspruchnahme der Leistung gilt 5.1.
6. Rücktritt
6.1. Bei Buchungen von Coachings, Seminaren oder Workshops von Einzelpersonen ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungs- oder Terminbeginn, werden 40% des vereinbarten Honorars berechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Veranstaltungs- oder Terminbeginn, werden 80% des vereinbarten Honorars berechnet.
6.2. Bei Veranstaltungen, die von Institutionen verantwortet und organisiert werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Es werden jedoch 70% des vereinbarten Honorars berechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von weniger als 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn, werden 80% des vereinbarten Honorars berechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird das volle Honorar zuzüglich eventuell anfallender Kosten berechnet.
7. Vergütung und Verzug
7.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
7.2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem, zwischen den Vertragsparteien, festgelegten Preis. Die angebotenen Preise sind bindend.
7.3. Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der/die Vertragspartner*in verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.
7.4. Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des/der Vertragspartner*in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
7.5. Die Veranstalterin behält sich vor vereinbarte Folgeaufträge solange nicht auszuführen, bis die vorangegangene Rechnung beglichen ist. Für diese nicht ausgeführten Folgeaufträge fallen gemäß der Regelung der Stornierungsfristen in § 6 Ausfallhonorare zuzüglich möglicher Folgekosten an.
8. Teilnahmebedingungen
8.1. Insofern der/die Vertragspartner*in nicht gleichzeitig Teilnehmer*in ist, trägt er*sie die Verantwortung den teilnehmenden Personen die Teilnahmebedingungen zu unterbreiten. Teilnehmende sind natürliche Personen, die bei den von der Veranstalterin geführten Coaching-, Workshop- und Seminarmaßnahmen sowie bei den Entspannungs- und Bewegungsangeboten anwesend sind.
8.2. Die Teilnehmenden erkennen an, dass sie während der Teilnahme an jeglichen Angeboten in vollem Umfang selbst für ihre körperliche und psychische Gesundheit verantwortlich sind. Zudem erkennen die Teilnehmenden an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Veranstaltung von ihnen durchgeführt werden, nur in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
8.3. Die Veranstalterin ist berechtigt Teilnehmende bei vertragswidrigem Verhalten von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr dennoch in Rechnung zu stellen.
8.4. Der*die Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er*sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, oder ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
8.5. Die Veranstalterin ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
8.6. Die Teilnahme an den Seminaren und Workshops der Veranstalterin dient der eigenen Schulung der Teilnehmenden. Daher ist der*die Teilnehmende durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben.
8.7. Die Seminaren und Workshops der Veranstalterin dienen der Schulung der Teilnehmenden an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmenden, ohne die schriftliche Genehmigung der Veranstalterin, nicht erlaubt Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltung zu erstellen. Das Urheberrecht der Veranstalterin ist zu achten. Verstöße gegen das Urheberrecht werden strafrechtlich verfolgt.
8.8 Eine Teilnahme an den Entspannungs- und Bewegungsangeboten ist nur möglich, wenn der*die Teilnehmende pünktlich zur angegebenen Anfangszeit zum Kurs erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmende niemand mehr eingelassen werden.
8.9. Jede*r Teilnehmende erklärt mit Vertragsabschluss oder Teilnahme am jeweiligen Entspannungs- oder Bewegungsangebot verbindlich, dass sie*er physisch gesund und psychisch stabil und den körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand am jeweiligen Angebot teilnehmen wird. Die Teilnahme an Angeboten unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzten in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Veranstalterin ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes einer*eines Teilnehmenden die Teilnahme am jeweiligen Angebot zu verwehren. Der*die Teilnehmende versichert mit seiner*ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den Übungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin/ ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden sind jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen und werden selbstverständlich sensibel und vertraulich behandelt. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme durch die Teilnehmerin eine ärztliche Freigabe einzuholen.
9. Datenschutz
9.1. Die Teilnehmenden stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihnen steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
9.2. Die zum Zwecke des Vertragsschlusses angegebenen persönlichen Daten werden von der Veranstalterin zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Buchungs-, Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
9.3. Die Teilnehmenden haben das Recht auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten, die die Veranstalterin über sie gespeichert hat, zu erhalten. Darüber hinaus haben Teilnehmende das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegensteht.
9.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Veranstalterin finden sich in der Datenschutzerklärung:
https://drkathrinmarter.org/datenschutz/
10. Verschwiegenheitspflicht
10.1 Die Veranstalterin verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Coaching, von Seminaren, Workshops und den Entspannungs- und Bewegungsangeboten bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Teilnehmenden während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrages absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2. Dies gilt nicht, wenn die Veranstalterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
10.3. Ferner gilt die Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn im Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen die Veranstalterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
11. Haftung
11.1. Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner*in regelmäßig vertrauen darf.
11.3. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretenden haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
11.4. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen externer Referent*innen, Berater*innen, Kooperationspartner*innen, die an Veranstaltungen oder sonstigen Dienstleistungen mitwirken.
11.5 Zu Workshops, Veranstaltungen, Entspannungs- und Bewegungsangeboten mitgebrachte Wertsachen sind in den Kurs- bzw. Veranstaltungsraum mitzunehmen. Soweit nicht eine Beteiligung der Veranstalterin nachgewiesen werden kann, ist eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.
11.6 Die Inanspruchnahme von Leistungen der Veranstalterin erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Veranstalterin haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden der Teilnehmenden. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet die Veranstalterin nicht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Erfüllungsort ist Magdeburg.
12.3. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Magdeburg.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
13.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.